3G-Kontrollpflicht am Arbeitsplatz

Seit dem 24. November herrscht eine 3G-Kontrollpflicht am Arbeitsplatz. Für die Transportbranche führt dies zu einem enormen Aufwand. Zwar gelten Fahrzeuge nicht als Arbeitsstätten, doch wo Ladungen aufgenommen und abgegeben werden, muss damit gerechnet werden, dass ein 3G-Nachweis erforderlich ist. Vor Logistikzentren könnten sich daher lange Staus bilden und die ohnehin schon angespannten Lieferketten weiter strapazieren.

In der Praxis ist die Kontrollpflicht mit einer ganzen Reihe von Schwierigkeiten verbunden, die eine alltagstaugliche Umsetzung schier unmöglich machen. Zum einen sind Fahrer aus dem Ausland teils mit in der EU nicht zugelassenen Impfstoffen wie Sputnik immunisiert, zum anderen liegen hierfür nicht immer digitale Nachweise vor, um die Impfung zu belegen. Die erforderlichen Testungen stellen in diesen Fällen eine organisatorische Mammutaufgabe dar, um täglich Selbst-Tests unter Aufsicht zu gewährleisten. Das Anstellen des Fahrpersonals bei Testzentren ist keine praktikable Alternative.

Mit der neuen Regelung endet die zuvor bestehende Ausnahme des Transportpersonals von der Testpflicht. Damit sind tägliche Lieferungen von tausenden LKW-Fahrern ab sofort betroffen. Auch auf Seiten der Kunden, die Kontakte und Nachweise auf dem Betriebsgelände erfassen müssen, dürften die Änderungen zu einem hohen Aufwand und Verzögerung führen. Und dort wo Nachweise nicht erbracht werden können, reißen die Lieferketten, was auch in Anbetracht des Fahrermangels kaum aufzufangen ist und zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden führen könnte.

Foto: Shutterstock; Grafik: Reichelt Kommunikationsberatung
Artikel zuerst erschienen auf logistik-mitteldeutschland.de