Mehr Subventionen für Logistikdienstleister?

Zumindest gewährt die EU den Nationalstaaten ab diesem Jahr mehr Spielraum. Konkret geht es um die De-minimis-Beihilfe-Regelungen, die EU-Mitgliedstaaten ermöglichen, Unternehmen ohne Einzelfall-Prüfung und Genehmigung durch die Europäische Kommission zu fördern, sofern der aufgewendete Betrag als geringfügig anzusehen ist.

Für Straßengütertransporteure galt bisher, dass sie nur halb so viele Beihilfen bekommen dürfen wie andere Unternehmen, nämlich maximal 100.000 Euro in drei Jahren. Zudem durfte das Geld nicht für die Anschaffung neuer Lkw verwendet werden. Begründet wurde das damit, dass die Beihilfen nicht dazu beitragen sollten, dass Überkapazitäten entstehen und die Straßen noch stärker verstopfen. Diese Einschränkungen wurden zum neuen Jahr nun aufgehoben. Da der Schwellenwert für alle Unternehmen zudem von 200.000 Euro auf 300.000 Euro erhöht wurde, können Gütertransportunternehmen jetzt theoretisch dreimal so viele Beihilfen bekommen wie bisher.

Grafik: Andreas Reichelt / Quellen: Shutterstock

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